Habe Sie schon mal jemanden gesucht, der Ihnen eine Glühlampe in die Deckenleuchte schraubt? Oder Sie suchen jemanden, der mal kurz auf die Kinder aufpasst? Oder Ihr Fahrrad ist defekt, und Sie können es nicht selbst reparieren? Dann möchte sich der Tauschring West anbieten.
Mehr infos als PDF hier.
TAUSCHREGELN1. Mit dem Eintritt in den Tauschring erhält das neue Mitglied eine Liste der Tauschangebote (LTA ) und eine ausreichende Zahl an Tauschmitteilungs-Formularen ( TM ). Das neue Mitglied übergibt gleichzeitig der Buchhaltung (BUC) sein eigenes Leistungsangebot.
2. Der Leistungsnehmer (LNE) sucht sich aus der LTA ein Angebot heraus und setzt sich mit dem Leistungsgeber (LGE) in Verbindung.
3. Werden sich Leistungsnehmer (LNE) und Leistungsgeber (LGE) handelseinig, so stellen sie gemeinsam die Tauschmitteilung ( TM ) aus.
4. Die Tauschmitteilung wird anschließend an die Buchhaltung (BUC) des Tauschrings West (TR WEST) übergeben.
5. Die Buchhaltung ( BUC ) führt die Konten nach Soll und Haben für alle Mitglieder.
6. Beim Eintritt in den TR West wird aus buchhalterischen Gründen jedem Mitglied ein Guthaben von 300 WT gutgeschrieben.
7. Überschreitet das Guthaben eines Mitgliedes die Summe von 3300 WT, so wird sein Konto für weitere Buchungen gesperrt, und das Mitglied wird aufgefordert, das Guthaben abzubauen.
8. Ist das Konto eines Mitgliedes 2700 WT im Soll, wird es aufgefordert seine Leistung zu erbringen.
9. Für die Kontenverwaltung werden einmal jährlich 60 WT je Konto berechnet.
10. Jedes Mitglied erhält einmal jährlich seinen Kontenstand mitgeteilt.
11. Grobe Verstöße gegen diese Tauschregeln können nach dem Beschluss des Verwaltungsrates zum Ausschluss aus dem TR West führen.
| < Zurück |
|---|





